Sittenwidrige Stundenlöhne bei Kik
Der Kunde ist König, laut Akronym als Namensgeber für den Textil-Discounter „Kik“ - die Mitarbeiter sind es offensichtlich nicht: Das Landesarbeitsgericht hat das Unternehmen KiK jetzt wegen sittenwidriger Löhne zu Nachzahlungen verurteilt.
Zwei Frauen, die bei KiK als Packerinnen beschäftigt sind, hatten geklagt, dass sie dort seit 2004 einen Stundenlohn von nur 5,2 € erhalten. Dabei nahmen diese überwiegend auch die Tätigkeiten einer Verkäuferin war.
Das Gericht erläuterte, das es tatsächlich ein auffälliges Missverhältnis zwischen der Lohnhöhe und der Arbeitsleistung gäbe und die Unterschreitung des Tarifniveaus um zwei Drittel als sittenwidrig betrachtet wird.
Auch wenn man annehmen würde, die Klägerinnen waren hauptsächlich als Packerinnenbeschäftigt, läge der Lohn noch rund 60% unter der tariflich vereinbarten Vergütung.
Die Gewerkschaft Ver.di geht nun von einer Klagewelle gegen den Textildiscounter aus, da das Urteil einen Präzedenzfall geschaffen habe. Laut Ver.di würde jeder zweite der 18.000 KiK Beschäftigten in Deutschland zwischen 4,25 und 5,25 Euro pro Stunde verdienen.