Drogerie Müller unterliegt vor Gericht - Betriebsrat kann gewählt werden
Die rund 170 Mitarbeiter des Lagers der Ulmer Drogeriekette Müller in Neu-Ulm dürfen am 15. April einen Betriebsrat wählen.
Das Arbeitsgericht Neu-Ulm und das Landesarbeitsgericht München wiesen Klagen der Drogeriekette zurück. Die Gerichte entschieden, dass alles ordnungsgemäß zuging und die vom Unternehmen angezweifelte Wahl des Wahlvorstandes nicht in grober Weise gegen das Wahlrecht verstoßen hat.