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Kündigt Vivantes bei Aufdeckung von Missständen?

Das Berliner Arbeitsgericht muss heute entscheiden ob, die Kündigung einer Altenpflegerin durch den Klinikkonzerns Vivantes rechtmäßig ist. Die ehemalige Mitarbeiterin wurde im Jahr 2005 entlassen, kurz nachdem Sie Missstände bei Patienten im Pflegebereich dokumentiert und Anzeige gegen ihren Arbeitgeber erstattet hatte. Anscheinend konnte das überlastete Personal die Missstände während der Arbeit nicht mehr beheben.

Das Arbeitsgericht hatte die Kündigung bisher in zweiter Instanz bestätigt. Allerdings hatte Vivantes später zwei weitere Kündigungen ausgesprochen, so dass sich das Arbeitsgericht erneut mit dem Fall befasst.

Die Altenpflegerin wurde im Jahr 2007 von der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) mit den „Whistleblower-Preis“ ausgezeichnet, eine Ehrung für Hinweisgeber die gravierenden internen Missständen in Unternehmen an die Öffentlichkeit bringen.
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  |     |  Am 29.04.2009 von seromaron
www.neues-deutschland.de   |  Firma: Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
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