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Zara: Sicherheitsmann flippt aus und würgt Kundin

Schwere Vorwürfe erhebt eine 42jährige Kundin gegen den Sicherheitsmann der bei Zara in der Düsseldorfer Altstadt Wache hielt. Die Frau, die mit ihrer Tochter das Geschäft mit zwei Getränkedosen betreten hatte, gab an, von dem Wachmann im Zuge einer Auseinandersetzung gewürgt worden zu sein. „Ich hatte Todesangst“.

Erst als eine Verkäuferin hinzukam, habe der Sicherheitsmann von ihr abgelassen. Der wiederum gab an, er habe sich von der Kundin rassistisch verunglimpft gefühlt. Die Kundin hat Anzeige wegen Körperverletzung erstattet.

Fachanwälte weisen darauf hin, dass Sicherheitspersonal keineswegs erweiterte Befugnisse hat. Lediglich bei glasklaren Straftaten dürfen Angestellte jemanden festnehmen, etwas was aber auch jeder andere Bürger darf.

Unter keinen Umständen müsse man Sicherheitspersonal gegenüber seinen Ausweis zeigen, noch eine Durchsuchung dulden; nach neuester Rechtsprechung selbst dann nicht, wenn am Eingang Taschenkontrollen angekündigt werden.
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  |     |  Am 11.05.2009 von SmeaSemantik
www.derwesten.de   |  Firma: ZARA Deutschland GmbH
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