Kik überprüft Bonität von Mitarbeitern
Der Textil-Discounter Kik hat mehrfach Informationen über die Verschuldung seiner Mitarbeiter eingeholt. Das Unternehmen bestätigte, dass einzelne Beschäftigte über die Wirtschaftsauskunftei Creditreform überprüft wurden. Laut Kik sei die Abfrage von der Tätigkeit der Beschäftigten abhängig gewesen. Damit sollte sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer mit negativen Einträgen nicht in sensiblen Arbeitsbereichen wie zum Beispiel an der Kasse eingesetzt werden. Diese Maßnahme diene dem Schutz der Mitarbeiter und des Unternehmens. Kik habe grundsätzlich nur Auskünfte über negativ gemeldete Mitarbeiter erhalten.
Die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte prüft den Sachverhalt und die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz gegen das Unternehmen. Grundsätzlich seien die Prüfungen der Zahlungsfähigkeit zulässig - aber nur, sofern ein berechtigtes Interesse bestehe. Dieses berechtigte Interesse wird von der Behörde jedoch bezweifelt.