Gericht verbietet Streiks des Flughafen-Bodenpersonals in München
Das Arbeitsgericht München hat weitere Streiks des Bodenpersonals am Münchner Flughafen untersagt und ist damit der Rechtsauffassung der Flughafen München GmbH gefolgt, die bereits eine einstweilige Verfügung gegen einen durchgeführten Warnstreik eingereicht hatte. Der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sei es nach Ansicht des Gerichts nicht erlaubt, Warnstreiks zur Durchsetzung von bereits abschließend in den Tarifverträgen festgelegten Regelungen durchzuführen.
Etwa 300 Beschäftigte des Bodenpersonals hatten in einem Warnstreik vier Stunden lang ihre Arbeit niedergelegt, um eine bessere Bezahlungen und Arbeitsbedingungen durchzusetzen.
Nach dem Gerichtsentscheid kündigte der Flughafen nun an, sich wegen des Arbeitsausfalls Schadenersatzansprüche gegen ver.di und arbeitsrechtliche Schritte gegen die Teilnehmer des Streiks vorzubehalten.