Eurest muss Zwangsfreistellung des Betriebsrates beenden
Drei Siege gegen Eurest, den größten deutschen Catering-Konzern, konnte jetzt der Betriebsrat der Kantine des Ford-Entwicklungswerks in Köln-Merkenich verbuchen.
In dem Prozess vor dem Kölner Arbeitsgericht erstritt die Vorsitzende des Betriebsrates, Ilknur C., die Aufhebung ihrer 2007 von Eurest verhängten Zwangs-Freistellung: Sie darf – wie zwei weitere Betriebsratsmitglieder, die bereits an einem anderen Prozesstag in diesem Punkt Recht bekamen – wieder regulär in der Kantine arbeiten. Mit der Freistellung hatte das Unternehmen versucht, den engagierten Betriebsrat von den arbeitenden Kollegen zu isolieren.
Außerdem nahm Eurest eine Abmahnung gegen die Betriebsratsvorsitzende zurück. Und schließlich wies das Arbeitsgericht einen Antrag auf Amtsenthebung des Betriebsrats wegen grober Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ab. Der Betriebsrat hatte es 2007 in einem Quartal versäumt, eine Betriebsversammlung einzuberufen. Das Gericht wertete das Versäumnis zwar als Verstoß, jedoch nicht als groben.