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Nachahmungsprozess: StudiVZ gewinnt gegen Facebook

Das amerikanische Social Network Facebook ist mit seinen Plagiatsvorwürfen gegen die deutsche Community StudiVZ gescheitert. Facebook hatte StudiVZ vorgeworfen, das Design der Internetseite Facebook.com kopiert zu haben und sich illegal Zugang zum Quellcode der Internetseite verschafft zu haben. Beide Vorwürfe wurden vom Kölner Landesgericht abgewiesen.

Das Gericht konnte „trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten“ keine unlautere Nachahmung erkennen. Insbesondere liege keine Herkunftstäuschung vor, was bedeutet, dass StudiVZ nicht versuche, Verbrauchern vorzuspielen, sie befänden sich bei Facebook. Entscheidend dabei sei auch, dass Facebook zum Zeitpunkt der Markteinführung des deutschen Netzwerks StudiVZ im November 2005 hierzulande gar nicht bekannt gewesen sei.

Ob Facebook Berufung gegen das Urteil einlegen wird, ist aktuell noch offen. In den USA läuft noch eine weitere Klage von Facebook gegen StudiVZ. Hierbei ist noch unklar, ob das deutsche Urteil Auswirkungen darauf haben wird.
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  |     |  Am 18.06.2009 von seromaron
www.handelsblatt.com   |  Firma: VZnet Netzwerke Ltd.
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