Datenschützer beanstandet Überprüfung von Airbus-Mitarbeitern
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat den Abgleich von Mitarbeiter- und Lieferantendaten wie z.B. Kontonummern durch den Flugzeugbauer Airbus als unzulässig beanstandet. Dies lasse sich auch nicht durch den Zweck der Korruptionsbekämpfung rechtfertigen.
„Die aufsichtsbehördliche Prüfung ergab, dass die Kontenabgleiche ohne Beteiligung des Betriebsrats und ohne Einbeziehung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erfolgten, weder einen konkreten Anlass hatten noch in korruptionsanfälligen Bereichen durchgeführt wurden und eine Vielzahl von Mitarbeitern ohne deren Wissen betrafen“, erläuterte der Datenschutzbeauftragte.
Bereits Anfang April hatte Airbus Deutschland eingestanden, zwischen 2005 und 2007 Kontendaten aller damals gut 20.000 Mitarbeiter mit denen von Zulieferern abgeglichen zu haben.
Ein Bußgeld wurde mangels einer Rechtsgrundlage jedoch nicht verhängt. Der Datenschutzbeauftragte forderte den Konzern jedoch auf, Massenüberprüfungen in Zukunft zu unterlassen und vor einer Untersuchung von Einzelfällen den firmeneigenen Datenschutzbeauftragten und den Betriebsrat zu informieren.