Abmahnung für Air Berlin und Ryanair
Der Billigflieger Ryanair und die Berliner Fluggesellschaft Air Berlin sind vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) wegen ihrer Gebührenpolitik abgemahnt worden. Bei Ryanair wurden die Check-In-Gebühr und eine undurchsichtige Klausel beim Abschluss von Reiseversicherungen moniert. Der VZBV hält es für rechtswidrig, dass die Airline fünf Euro verlangt, wenn Kunden online einchecken, und 40 Euro, wenn das Ticket am Flughafen ausgestellt wird.
Air Berlin kassierte eine Abmahnung der Verbraucherschützer für die so genannte Service Charge von mindestens zehn Euro vor, die für das Bezahlen anfällt. Eine ähnliche Gebühr für das Bezahlen mit Kreditkarte war Ryanair vor kurzem durch das Kammergericht Berlin untersagt worden.
Unterdessen forciert die irische Airline ihre ganz eigenen Sparbemühungen und überlegt, Stehplätze in den Flugzeugen zu installieren. Nach eigenem Bekunden arbeitet Ryanair an einer ernsthaften Machbarkeitsstudie, die man bis September den Herstellern Boeing und Airbus vorlegen will. Dort scheint man aber an solchen Ideen nicht interessiert: Boeing hat erklärt, Stehplätze in Flugzeugen seien zur Zeit kein Thema.