TNT hält sich nicht an Mindestlohn
Einen Mindestlohn hat Arbeitsminister Olaf Scholz hat der Zustellbranche verordnet – aber nicht alle halten sich daran. Das niederländische Logistikunternehmen TNT beispielsweise zahlt diesen Mindestlohn nicht und schnappt so der Konkurrenz zahlreiche Aufträge weg. Mitbewerber wie die WAZ Post, die sich an den gesetzlichen Mindestlohn halten, können mit den Angeboten von TNT nicht konkurrieren.
WPS zahlt und kalkuliert mit dem Mindestlohn von 9,80 Euro, TNT zahlt nur 7,50 Euro in der Stunde. Auch das sei ein Mindestlohn – allerdings sei er nicht gesetzlich abgesegnet, sondern per Tarifvertrag mit einem zweiten Arbeitgeberverband zustande gekommen, so Bernd Jäger vom Arbeitgeberverband Neue Briefdienste. Das erkennt Arbeitsminister Scholz aber nicht an. Frühestens Ende des Jahres dürfte das Bundesverwaltungsgericht darüber urteilen, ob der Mindestlohn des Arbeitsministers rechtsverbindlich ist.
Derweil muss sich auch das Oberlandesgericht Düsseldorf mit dem Streit beschäftigen. Die zur WAZ Mediengruppe gehörende WPS klagt gegen die Stadt Dortmund. Diese hatte einen Großauftrag für Behördenpost ausgeschrieben – und an TNT vergeben. WPS ging leer aus.
Sogar die Bundesagentur für Arbeit – deren Dienstherr Arbeitsminister Scholz den Mindestlohn wohlgemerkt eingeführt hat – hat bei der Wahl ihres neuen Briefzustellers für Bochum, Essen und Dortmund ganz sparsam gehandelt: Auch hier machte TNT das Rennen, WPS ging wieder leer aus.
Dabei handeln die Behörden noch nicht einmal rechtswidrig: Eine Behörde könne gar nicht anders, als bei einer Ausschreibung den günstigsten Anbieter zu nehmen, so der Rechtsanwalt Ralf Wojtek gegenüber der „Welt“. „Der Mindestlohn hat nichts mit der Vergabe öffentlicher Aufträge zu tun. In Deutschland darf ein Anbieter nicht aus einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, nur weil er einen bestimmten Lohn nicht zahlt“, erklärt der Jurist. Wer diese Praxis ändern wolle, müsse das europäische Vergaberecht ändern.