KKH-Allianz bekämpft bestechliche Ärzte
Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) kämpft gegen bestechliche Ärzte und fordert eine Gesetzesänderung als Hilfe. Die KKH-Chefermitlerin Dina Michels teilte Medienberichten zu Folge mit, das der Bestechungsparagraph 299 des Strafgesetzbuches so geändert werden müsse, dass er auch auf niedergelassene Mediziner anwendendbar sei.
Bis heute würden niedergelassene Mediziner bei Bestechung nicht verfolgt, so Michels in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau. Der Paragraph sei aktuell nur auf angestellte oder beauftragte Mediziner eines geschätflichen Betriebes anwendbar.
Die Website „die-newsblogger.de“ zitiert Michels so, dass bei niedergelassenen Ärzten manche Bestungspraktiken weit verbreitet seien - z.B. dass bei der Zusammenarbeit mit Sanitätshäusern und Hörgeräteakustikern, wobei diese teils die Kosten für die Arzthelferin übernehmen.