Bauer-Verlag: Gericht erklärt Honorarpraxis für rechtswidrig
Das Landgericht Hamburg hat wesentliche Regelungen in den Verträgen, die der Bauer-Verlag mit seinen freien Fotojournalisten geschlossen hat, für rechtswidrig erklärt. Dabei geht es in erster Linie um Honorarbedingungen.
Die Journalistengewerkschaften DJV und DJU hatten deswegen gegen den Verlag geklagt. Mit Erfolg: Eine Einstweilige Verfügung untersagt dem Bauer-Verlag, die Fotos der Journalisten pauschal zu honorieren und dann ohne entsprechendes zusätzliches Honorar auch im Internet zu verbreiten oder für Werbezwecke zu nutzen.
Diese Praxis erklärte das Gericht für ebenso unzulässig wie eine Vertragsklausel nach der durch die Zahlung einer Pauschale auch künftige verwandte Schutzrechte des Verlages und die Verwendung durch Dritte abgegolten sein sollten.