Volksbegehren zu mehr Transparenz erlaubt
Die Berliner Bürger dürfen per Volksbegehren eine Offenlegung der Verträge fordern, mit denen der Berliner Senat im Jahr 1999 die Berliner Wasserbetriebe teilprivatsiert hatte. Dies entschied gestern der Berliner Verfassungsgerichtshof, nachdem der Berliner Senat das Volksbegehren zuvor mit der Begründung des Vertrauensschutzes bei privaten Verträgen abgelehnt hatte.
Die Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch“ sieht in der Teilprivatisierung den Grund für Preissteigerungen in der Wasserversorgung und für erfolgten Personalabbau und hatte daher das Volksbegehrens initiiert und hierzu 36.000 Unterschriften gesammelt.
Die Abgeordneten des Senats haben nun vier Monate Zeit sich mit dem Volksbegehren zu beschäftigen. Sofern sie keine Regelung finden, die im Sinne der Bürgerinitiative ist, dürfen diese Unterschriften für einen Volksentscheid sammeln - welcher bei Erfolg zu einem Gesetz werden könnte.