Betriebsrat auch bei easyjet zulässig
Das Arbeitsgericht Cottbus hat einen Antrag der britischen Fluggesellschaft easyjet zurückgewiesen, um eine Betriebsratswahl zu stoppen. Statt dessen haben die Juristen einen Anspruch der deutschen easyjet-Angestellten auf einen Betriebsrat unterstrichen, da für sie „nach wie vor kein eigener Tarifvertrag gelte“ und sie lokalen Managern unterstellt seien.
Zuvor waren die Gespräche der über 300 Mitarbeiter der deutschen Hauptniederlassung in Berlin mit der easyjet-Führung gescheitert. Die Beschäftigten versuchen mit Unterstützung der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di einen Betriebsrat zu errichten und ihre Verträge auf deutsches Recht umzustellen.