Ferrero – Fifa 2:0
Im Rechtsstreit um Markenschutz zwischen Fifa und Ferrero, liegt Ferrero zwei Punkte vorn. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies eine Klage des Weltfußballverbandes Fifa ab. Der Verband habe keinen exklusiven Anspruch auf die Begriffe „WM 2010“ oder „South Africa 2010“. Der Süßwarenhersteller darf weiterhin Sammelbilder von Fußballspielern verteilen.
Der BGH erklärte, dass es grundgesetzlich zwar geschützt ist, dass die Fifa, die von ihr organisierten Sportveranstaltungen wirtschaftlich verwerten darf. Das bedeute aber nicht "dass ihr jede wirtschaftliche Nutzung, die auf das Sportereignis Bezug nehme, vorbehalten sei". Der BGH entschied, dass die Fifa nicht in wettbewerbswidriger Weise durch Ferrero behindert werde. Auch bestehe keine Gefahr, dass Ferrero durch die Sammelbildaktion fälschlicherweise von Verbrauchern als offizieller Sponsor der WM wahrgenommen werde.
Den ersten Punkt im Duell mit der Fifa, erzielte Ferrero Deutschland bei der WM 2006, als es das erste Mal zum Markenrechtsprozess gekommen war. Seit 1982 gibt es bei Duplo und Hanuta während Welt- und Europameisterschaften Sammelbilder von Fußballspielern mit einem eigenen Logo.