Strassburger Gericht verurteilt Schweizer Strafsteuer
Wer in der Schweiz keinen Militärdienst leisten kann, muss Ersatz zahlen. Dagegen hatte Hans Glor, dessen Sohn Diabetiker und somit „untauglich“ ist, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg geklagt. Nun hat er Recht bekommen.
Eine Strafsteuer für jemanden der gerne will aber nicht kann ist diskriminierend, entschieden die Richter. Sven Glor aus Dällikon musste jedes Jahr 700 Franken an die Wehrpflichtersatzverwaltung des Kantons bezahlen. Dieses Geld soll er nun vom Staat zurückbekommen.
Der Schweizer Bundesrat hatte beabsichtigt den Fall bis zur letzten Instanz zu tragen. Da der Strassburger Gerichtshof jedoch entschieden hat, gar nicht darauf einzugehen, ist das Urteil vom Frühjahr nun rechtskräftig.