Gothaer Versicherung muss nicht für Heinos Tourausfall haften
Im Streit mit der Gothaer Allgemeine Versicherung AG muss Sänger Heino nun, laut Urteil des Landgerichts Köln, selbst für die abgesagte Deutschlandtournee haften.
Heino hatte vor Beginn seiner Tournee im Jahr 2007 bei der Gothaer Allgemeinen eine so genannte Tournee-Ausfallversicherung, in der Höhe von 3,6 Millionen Euro abgeschlossen. Als er wegen Krankheit tatsächlich alle Termine absagen musste, verlangte der Konzertveranstalter Kult-Musik, an dem Heino beteiligt ist, von der Versicherung eine Entschädigungszahlung von 3,5 Millionen Euro.
Die Versicherung verweigerte die Zahlung mit der Begründung, der Sänger habe vor dem Abschluss des Vertrags in seiner Gesundheitserklärung falsche Angaben gemacht und Vorerkrankungen verschwiegen.
Der Sänger bestritt als Zeuge vor Gericht die Vorwürfe der Versicherung, konnte das Gericht aber nicht überzeugen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig