Bußgeld für Schnüffelei
Die Drogeriekette Müller wurde zum Zahlen eines Bußgeldes in Höhe von 137.500 Euro verdonnert, weil sie gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen hatte. Die baden-württembergische Datenschutzbehörde nannte die Urteile gegen zwei Einzelfirmen der Unternehmensgruppe aus Ulm rechtskräftig. Müller kündigte an, den Betrag bezahlen zu wollen.
Den Unternehmen war vorgeworfen worden, mehrere Jahre unzulässig Beschäftigte nach den Gründen für krankheitsbedingte Arbeitsausfälle befragt zu haben. Die Angaben der Mitarbeiter wurden gespeichert sowie an die Personalabteilung weitergeleitet. Dies ist rechtswidrig.
Müller hat nun zugesagt, sich in Zukunft an den Datenschutz halten zu wollen und die in den Personalakten gespeicherten Daten zu löschen.