PIN-AG klagt erfolgreich gegen Mindeslohn
Der von verdi und dem Arbeitgeberverband Postdienste ausgehandelte Mindestlohn von 8,00 bis 9,80 Euro für Postboten ist rechtswidrig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Konkurrenten der Deutschen Post - "TNT" und "PIN Mail" - sowie der Arbeitgeberverband "Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste" hatten gemeinsam gegen den Mindestlohn, der laut einer Verordnung des Bundesarbeitsministeriums in der gesamten Branche zu gelten hatte, geklagt.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass dem Bundesarbeitsministerium gravierende Verfahrensfehler bei der Verordnung unterlaufen seien. So wurden die Beteiligungsrechte der Kläger verletzt, weil dass Ministerium ihnen keine Möglichkeit zu einer schriftlichen Stellungnahme gegeben hatte.
Die Kläger sahen durch die Verordnung ihre Existenz gefährdet. Der Vorsitzende des Bundesverbands der Kurier-Express-Postdienste (BdKEP), Rudolf Pfeiffer sah in der Verordnung eine Wettbewerbsverhinderung. Laut Florian Gerster, dem Präsidenten des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste (AGV-NBZ), seien die Angestellten der Verbandsunternehmen ebenfalls abgesichert. Der tarifliche Mindestlohn liege zwischen 6,50 und 7,50 Euro.
Verdi fordert von der Bundesregierung eine neue Verordnung des Postmindestlohns. Es sei möglich die Formfehler mittels einer erneuten Verordnung zu beheben. Die Entscheidung bedeute nicht, dass der Postmindestlohn aufgehoben sei.
Die Mitarbeiter der Pin Mail AG müssen laut Medienbericht nach dem Urteil nun fest mit Lohnkürzungen rechnen. Das Online-Magazin Tagesschau.de berichtet, dass der Postdienstleister sein Lohnniveau "unverzüglich" bei 8,50 Euro neu ansiedeln will - bislang wurden als Mindestlohn 9,80 Euro/Stunde gezahlt.