Karlsruhe entscheidet: Hartz-IV ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat es entschieden: Die Regelsätze für Hartz-IV müssen neu kalkuliert werden. Sowohl für Kinder als auch für Erwachsene.
Die geltenden Regelsätze sind verfassungswidrig. So sei die Berechnung nicht wirklich transparent. Bis zum Ende des Jahres hat der Gesetzgeber nun Zeit für eine Neuregelung. Bis dahin wird die alte Regelung angewendet. Danach bekommen Erwachsene jeden Monat 359 Euro. Sind Kinder im Haushalt kommen abhängig vom Alter zwischen 60 und 80 Prozent hinzu.