Kartellamt überprüft DAK
Hat die DAK sich mit anderen Krankenkassen wegen der Zusatzbeiträge abgesprochen? Dieser Frage geht jetzt das Bundeskartellamt in einem Prüfverfahren gegen neun gesetzliche Krankenkassen nach. Die gemeinsame Ankündigung von Zusatzbeiträgen soll gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben. Betroffen sind neben der DAK, auch die KKH-Allianz sowie eine Reihe von Betriebskrankenkassen. Die geforderten Zusatzbeiträge liegen zwischen acht Euro und 37,50 Euro im Monat.
Diverse Gründe untermauern den Verdacht auf Absprachen. Daher hat die Bonner Behörde nun Auskunftsbeschlüsse verschickt, um genauere Informationen von den Kassen zu bekommen. In dem Verfahren geht es nicht darum ob die Beiträge angemessen seien, sondern nur um verbotene Absprachen, so das Kartellamt.
Für den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen ist der Verdacht unbegründet. Illegale Preisabsprachen soll es nicht gegeben haben, weil die Zusatzbeiträge jeder Kasse von der Kassenaufsicht genehmigt werden mussten.