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„Ossi“ bei Bewerbung diskriminiert

Das hätte dem Fensterbauer nicht passieren dürfen: Die Jobabsage an eine Bewerberin aus Ostdeutschland enthielt auf den Unterlagen der Frau noch den internen Vermerk: „Ossi“. Die Buchhalterin sah in der Randnotiz den wahren Grund für die Absage und fühlte sich diskriminiert. Nun will sie mit dem Fall vors Gericht. Ob jedoch tatsächlich Diskriminierung vorliegt, kann das Gericht nur dann entscheiden, wenn eindeutig ist, ob „Ossis“ tatsächlich ein eigener Volksstamm sind. Dann könnte sich der Rechtsanwalt auf das so genannte Antidiskriminierungsgesetz (oder auch Allgemeines Gleichstellungsgesetz AGG) berufen.

Der Gerichtsentscheid ist für den 15. April angesetzt. Sollte der Klage der Frau stattgegeben werden, so hätte sie Anspruch auf drei Monatsgehälter in Höhe von insgesamt 4.800 Euro.

Das Unternehmen räumte zwar ein, dass die Notiz auf den Bewerbungsunterlagen, das Haus nicht hätte verlassen dürfen, die Bewerberin jedoch aus anderen Gründen nicht eingestellt worden sei.
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  |     |  Am 09.04.2010 von braeutigam
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