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Altenpflegerin bekommt Recht in der Maultaschen-Affäre

Sechs für den Müll bestimmte Maultaschen hatte eine Altenpflegerin nach Dienstschluss nach Hause mitgenommen. Daraufhin wurde sie wegen Diebstahls fristlos entlassen – nach 17-jähriger Dienstzeit. Sie verklagte ihren Arbeitgeber, die Konstanzer Spitalstiftung, und kann nun mit bis zu 42.500 Euro für Abfindung und Gehaltsrückzahlung rechnen.

In der Berufungsverhandlung hat das Landesarbeitsgericht in Freiburg den Parteien einen Vergleich vorgeschlagen, nach dem der Arbeitgeber eine Abfindung von 25.000 Euro sowie rückwirkende Gehaltszahlungen für mehrere Monate zu leisten hat, die aber maximal 17.500 Euro betragen können. Die Arbeitnehmerin muss im Gegenzug die Kündigung zum Ende des Jahres 2009 akzeptieren.

Richter Christoph Tillmanns bezeichnete die Tat zwar unbestritten als Diebstahl, aber eine fristlose Kündigung rechtfertige dies dennoch nicht.
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  |     |  Am 10.04.2010 von Federboa
www.spiegel.de   |  Firma: Spitalstiftung Konstanz
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