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Zu lange Arbeitszeiten bei der SBB

Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) müssen sich bei ihrer Arbeitszeitenregelungen vorsehen. Denn nun hat auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die bei der SBB angewendete Höchstarbeitszeit an sieben aufeinander folgenden Arbeitstagen nicht mit dem Gesetz vereinbar ist. So darf pro Tag nicht mehr als durchschnittlich neun Stunden gearbeitet werden. Auch dann nicht, wenn zwischen den Arbeitstagen freie Tage liegen.

Nach dem Arbeitszeitgesetz für die SBB gilt, dass eine Dienstschicht maximal zehn Stunden dauern darf. Bei sieben aufeinander folgenden Arbeitstagen darf im Durchschnitt die maximale Arbeitszeit jedoch pro Tag nicht mehr als neun Stunden betragen.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte bei Kontrollen im vergangenen Jahr festgestellt, dass die SBB sich nicht an dieses Gesetze hält. Woraufhin die SBB die Beschwerde mit der Begründung abgewiesen hatte, dass der Maximaldurchschnitt nur für sieben aufeinander folgende Tage ohne freie Tage dazwischen gelte.

Das Bundesverwaltungsgericht teilt nun die Auffassung des BAV, und hat die SBB-Beschwerde abgewiesen. Die Auslegung der SBB widerspreche dem Sinn und Zweck des Gesetzes, so der zuständige Richter. Es ist offen, ob die SBB in der Frage bis an das Bundesgericht weiterziehen wird.
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  |     |  Am 12.04.2010 von braeutigam
www.nachrichten.ch   |  Firma: Schweizerische Bundesbahnen SBB
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