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Easyjet in Frankreich verurteilt

Billigfliegen hat seinen Preis. In diesem Fall für die Mitarbeiter der britischen Fluggesellschaft Easyjet. Deren deutsche und französische Mitarbeiter bekommen nämlich Arbeitsverträge nach britischem Recht, wodurch das Unternehmen die Sozialabgaben und Krankenversicherungsbeiträge umgeht.

Nun hat ein Pariser Gericht den Billigflieger für diese Praxis verurteilt. Ein solches Beschäftigungsverhältnis sei illegal. Easyjet bekommt eine Geldbuße in Höhe von 150 000 Euro und muss 1,4 Mio. Euro an das französische Arbeitsamt nachzahlen. Am Flughafen Orly in Paris sind 170 Mitarbeiter über britische Arbeitsverträge beschäftigt.

Zusätzlich erwartet die Airline, eine Schadenersatzzahlung von insgesamt 100.000 Euro an zwei Pilotengewerkschaften sowie ein Flugkapitän, die als Nebenkläger aufgetreten waren. Auch die französische Rentenkasse hatte auf acht Millionen Euro Entschädigung geklagt, wurde aber abgewiesen.

Auch in Deutschland sorgt das Thema der britischen Arbeitsverträge für Streit zwischen Easyjet und der Gewerkschaft Verdi. Verdi möchte für die 300 deutschen Mitarbeiter von Easyjet, einen Mitbestimmungsvertrag nach deutschen Regelungen. Easyjet aber beharrt darauf, dass die Mitarbeiter britische Verträge bei einem britischen Arbeitgeber haben.
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  |     |  Am 13.04.2010 von Fernseher
www.focus.de   |  Firma: easyJet Airline Company Ltd.
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