Nach Werbespot-Verbot: Springer zahlt Schadensersatz an taz
Er wurde mit dem First Step-Award ausgezeichnet und war wirklich gut – nur der Springer-Verlag fand ihn überhaupt nicht witzig: Der gemeine BILD-Leser werde darin herabgesetzt, so die Anwälte von Springer. Mit einer einstweiligen Verfügung des Hamburger Landgerichtes stoppte er 2005 einen Kino-Werbespot der „taz“. Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte das erwirkte Verbot, doch die taz wehrte sich.
Vier Jahre später wurde das Ausstrahlungsverbot durch den BGH wieder aufgehoben. Der Verbraucher sei heute an „humorvolle und pointierte“ Aussagen in der Werbung gewöhnt. Jetzt bekam die „tageszeitung“ auch noch Schadensersatz zugesprochen. Der Springer-Verlag muss – neben den Prozesskosten – auch noch rund 28.000 Euro Schadensersatz (inkl. Zinsen) an die taz zahlen.
Der Spot, der übrigens immer noch auf YouTube zu sehen ist, zeigt einen Mann in Trainingshose, der am Kiosk die BILD-Zeitung verlangt und vom Verkäufer die taz hingelegt bekommt. Der BILD-Leser darauf: „Wat is dat denn? Mach mich nicht fertig, Du!“ Der Kiosk-Inhaber erklärt dann das Ganze als Scherz, beide lachen herzlich. Dann wird der Spieß umgedreht: Der typische BILD-Leser verlangt diesmal die taz. Der Abspann des Spots lautete „taz ist nicht für jeden. Das ist okay so“.