Kündigung wegen 80 Cent unwirksam
Das Arbeitsgericht Reutlingen hat vor wenigen Tagen die fristlose Kündigung gegen einen Mitarbeiter des Sportbekleidungsherstellers Erima aufgehoben. Der 35-jährige Angestellte hatte in der Kantine einen 80-Cent Essensbon von einem Kollegen für das Mittagessen seiner Lebensgefährtin eingelöst.
Damit verstieß er gegen eine Dienstanweisung, nach der jeder Mitarbeiter nur seine eigenen Essensmarken benutzen darf. Die Kündigung ist laut Urteil jedoch zu hart, weil der Betroffene sein Fehlverhalten eingeräumt habe.