Kündigung von „Emmely“ aufgehoben
Die Kündigung wegen vermeidlich eingelöster Pfandbons war unrechtmäßig - so hat es letzte Woche das Bundesarbeitsgericht nach einem zweieinhalbjährigen Prozess entschieden. Dabei hat das Gericht nicht darüber geurteilt, ob die als „Emmely“ bekannt gewordene Kassiererin Barbara E. tatsächlich unerlaubt Pfandbons eingelöst und damit ihren Arbeitgeber betrogen habe, sondern nur die Reaktion des Arbeitgebers getadelt.
Nach der neuen Rechtsprechung müssen Arbeitgeber, welche ihre Mitarbeiter eines Bagatell-Diebstahls bezichtigen, diese zunächst einmal mit einer Abmahnung verwarnen.
Die Kassiererin war nach 31 Jahren im Februar 2008 fristlos entlassen worden, weil sie zwei Pfandbons im Wert von insgesamt 1,3 EUR eingelöst haben soll. Die fristlose Kündigung sei jedoch „ein viel zu hartes Mittel gewesen, das in keinem Verhältnis zu dem Vorwurf“ stehe, berichtet die Augsburger Allgemeine in ihrer Online-Ausgabe.