„taz“-Geschäftsführung geht gegen Betriebsrat vor
Bei der „taz“ hängt der Haussegen schief, denn die Geschäftsführung der kleinsten überregionalen Tageszeitung Deutschlands ficht die Betriebsratswahl an. Nach Informationen von „Werben und Verkaufen“ hätten auf den Wahllisten nicht wahlberechtigte Mitarbeiter gestanden. Daneben sei ein Beschäftigter in den Betriebsrat gewählt worden, der gar nicht rechtlich bei der „tageszeitung“ beschäftigt ist.
Ein erster Gütetermin endete vor dem Arbeitsgericht in Berlin ergebnislos. Die Geschäftsführung möchte laut Betriebsrat mit der Anfechtung die gesetzlich festgelegte Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes verhindern.