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Ungültige Betriebsratswahl bei Axel Springer

Die Axel Springer AG hatte vor dem Hamburger Arbeitsgericht gegen die Betriebsratswahl am Hamburger Standort geklagt. Die Geschäftsleitung war der Ansicht, dass die Wahlen nicht ordnungsgemäß abgehalten wurden. Nun hat der Konzern Recht bekommen. Weil bei den Wahlen gegen Vorschriften des Wahlverfahrens verstoßen wurde, hat das Arbeitsgericht sie für ungültig erklärt.

Die diesjährige Arbeitnehmervertretung sei mit 19 Mitgliedern zu groß gewählt worden. Nach Anzahl der Mitarbeiter hätten nur 17 Vertreter gewählt werden dürfen. Es wurden aber nicht nur die fest angestellten Mitarbeiter im Wählerverzeichnis berücksichtigt, sondern noch zahlreiche Freie hinzugezählt.
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  |     |  Am 15.10.2010 von advokat
www.welt.de   |  Firma: Axel Springer SE
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