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ZDF-Beitrag über die verletzten Rechte geringfügig Beschäftigter

Das Arbeitnehmerrechte von Minijobbern häufig nicht wahrgenommen und oft genug auch von Arbeitgebern systematisch hintergangenen werden, darauf macht ein Beitrag des ZDF-Magazins Frontal 21 aufmerksam.

Das ZDF-Magazin berichtet unter anderem von einem Fall eines bei der Handelskette Netto in Chemnitz als Minijobber angestellten Mitarbeiters, der seine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall juristisch durchsetzen musste.

Die ganze Frontal 21 Sendung vom 9. November ist bis zum 16.11.2010 in der Mediathek des ZDF zu finden.
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  |     |  Am 10.11.2010 von muellers
www.zdf.de   |  Firma: Netto Marken-Discount AG & Co. KG
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76
Wichtig!
-9
Von: Wildspitze   [10.11.2010, 20:07]        
... ab Minute 05:28 berichten zwei Mitarbeiter über ihre Jobs bei Netto und dass sie zunächst keine Lohnfortzahlung erhalten sollten.
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