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Abmahnung: Preisetiketten bei Tengelmann zu klein

Der Grundpreise einer Ware muss leicht erkennbar, deutlich lesbar und gut wahrnehmbar ausgezeichnet sein – so verlangt es die Preisangabenverordnung von den Händlern. Ob das auch eingehalten wird, prüften die Verbraucherzentralen 2010 im Lebensmittel-Einzelhandel bundesweit nach. Und siehe da: sechs von zehn Grundpreisetiketten entsprachen nicht den Vorschriften, oft fehlte der Grundpreis sogar komplett.

Zu den „Sündern“ gehörte auch die Lebensmittelkette Kaiser’s Tengelmann. Die bringt nun nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bundesweit eine neue Grundpreis-Auszeichnung an ihren Waren an. Als „fast nur mit der Lupe erkennbar“, hatten die Düsseldorfer Verbraucherschützer die bisherigen Mini-Etiketten kritisiert.
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  |     |  Am 17.01.2011 von QuentinWatson
www.lebensmittelpraxis.de   |  Firma: Kaiser's Tengelmann GmbH
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