Berliner Stadtreinigung vorm Arbeitsgericht
Ein Arbeitsgericht in Berlin soll prüfen, ob die Berliner Stadtreinigung (BSR) Notsituationen von Menschen ausnutzt, oder lediglich um eine gesunde Balance zwischen Arbeitnehmerinteressen und den Interessen der Anstalt bemüht ist.
Gazmend Rexhepi, gebürtiger Albaner, hat zwischen November 2005 und April 2008 hunderte von Tagesarbeitsverträge für die städtische Anstalt des öffentlichen Rechts unterzeichnet. Der Mann hat bisher ausschließlich in den Wintermonaten für die BSR gearbeitet, eine Praxis, mit der die Berliner Stadtreinigung seit Jahren so genannte „Schnee-Winterhilfskräfte“ beschäftigt.
Rexhepi war guter Hoffnung eines Tages einen festen Vertrag zu bekommen, da er bereits häufiger auch außerhalb des Winterdienstes eingesetzt worden war. Als die BSR nun zum wiederholten Mal seine Bewerbung auf einen Posten als Bedarfsarbeitskraft mit einer über das Jahr flexiblen Einsatzzeit abgelehnt hatte, hat der Arbeitsanwalt Michael Gielen die Vertretung des Mannes übernommen. Er reichte eine Entfristungsklage beim Arbeitsgericht ein mit dem Ziel einer unbefristeten Weiterbeschäftigung für Rexhepi.
Bei einem Gütetermin am Montag lehnte das Unternehmen vor dem Arbeitsgericht eine Einigung mit Gazmend Rexhepi ab. Die Verhandlung ist nun für den Oktober angesetzt. Sollte die BSR den Prozess verlieren, muß sie in Zukunft ihr gesamtes System des Winterhilfskräfte-Einsatzes überdenken.