Europäischer Gerichtshof schützt Meinungsfreiheit der Arbeitnehmer
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit einem aktuellen Urteil sogenannte „Whistleblower“, also Arbeitnehmer in Schutz genommen, die Missstände in Unternehmen oder Institutionen an die Öffentlichkeit bringen. Die Straßburger Richter sprachen einer Berliner Altenpflegerin eine Entschädigung von insgesamt 15.000 Euro zu.
Sie war von ihrem Arbeitgeber, dem Klinikbetreiber Vivantes, fristlos entlassen worden, weil sie öffentlich erklärt hatte, dass das Unternehmen zu wenig Personal beschäftige, um für die Bewohner eines Pflegeheimes eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten.
Während die deutsche Justiz die Kündigung bestätigt hatte, wertete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die fristlose Entlassung nun als eine Verletzung der Meinungsfreiheit.