Nutzt Amazon Gesetzeslücke für unterbezahlte Praktika?
Das Internetunternehmen Amazon nutzt offenbar seit Jahren eine Lücke des deutschen Sozialgesetzbuchs aus: In seinen fünf deutschen Logistikzentren beschäftigt es Arbeitslose, die vor ihrer Beschäftigung eine "Maßnahme zur Aktivierung und berufliche Eingliederung" absolviert haben. Die Maßnahme, die vor allem der Einarbeitung dienen soll, sieht eine sechswöchige Arbeitszeit vor, von denen allerdings nur vier bezahlt werden. Die übrigen zwei Wochen werden vom Arbeitsamt oder den Jobcentern finanziert.
Obwohl bei Amazon viele der Aushilfen bereits eingestellt waren und damit eine Einarbeitungszeit gar nicht mehr nötig war, wurde dieses Verfahren mehrfach wiederholt. Mehr als 9000 befristete Aushilfen würden nach erneutem Abschluss der Praktikumsphase Jahr für Jahr von der Agentur für Arbeit finanziert, schätzen Arbeitnehmervertreter. Das Sozialgesetzbuch macht keine Aussagen dazu, inwiefern diese Praktika bei ein und demselben Arbeitgeber nicht stattfinden dürfen oder nicht.
Eine Sprecherin der Agentur für Arbeit in Nordrhein-Westfalen sagte, es sei nicht vorgesehen, dass Kunden mehrere Maßnahmen hintereinander bei dem selben Arbeitgeber machten und sprach im Zusammenhang mit Amazon davon, dass offenbar ein Fehler passiert sei, "der korrigiert werden muss."