BayWa AG zahlt Mitarbeitern Zuschuss für Kinderbetreuung
Die Münchner BayWa AG setzt sich weiter für die Eltern in ihrer Belegschaft ein und baut die Förderung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit kleinen Kindern weiter aus. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Konzern diesen einen monatlichen steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss zur Kinderbetreuung in Höhe von bis zu 200 Euro gewährt. Nun soll diese familienfreundliche Unterstützung noch erweitert werden: Bisher wurde der Zuschuss für die Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis zum vollendeten 3. Lebensjahr gezahlt. Ab Januar 2013 kommen weitere Eltern in den Genuss der finanziellen Unterstützung: die Förderung wird auch an berufstätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezahlt, die Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren haben.
Außerdem wird der Zuschuss nun – anders als bisher – für Teilzeitbeschäftigte nicht mehr nur anteilig, sondern in gleicher Höhe wie für Vollzeitkräfte der BayWa AG gezahlt. Das Unternehmen trägt die Hälfte Betreuungskosten für Kinder, die in einer außerbetrieblichen Einrichtung betreut werden: maximal 200 Euro für Kinder bis zum 3. Geburtstag, maximal 100 Euro für nicht schulpflichtige Kinder zwischen 3 und 6 Jahren.
„Mit dem Zuschuss für die Kinderbetreuung wollen wir berufstätige Eltern unterstützen und besonders Frauen nach der Familienphase einen schnelleren Wiedereinstieg in die berufliche Tätigkeit ermöglichen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der BayWa AG, Klaus Josef Lutz. Das Unternehmen wolle damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch stärker fördern.