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Samsung wegen Kinderarbeit verklagt

Gegen Samsung haben in Frankreich drei Nichtregierungsorganisationen (NRO) Klage eingereicht. Sie werfen dem südkoreanischen Elektronikkonzern vor ethische Selbstverpflichtungen nicht einzuhalten. Sie vermuten Arbeit von Kindern unter 16 Jahren, ungenügende Sicherheitsstandards und unbezahlte Überstunden in chinesischen Fabriken. Die NRO berufen sich dabei auf Angaben der von New York aus agierenden Arbeitsrechtsorganisation China Labor Watch (CLW).

Fraglich ist, inwiefern ein selbst aufgestellter Standard eines Unternehmens strafrechtlich relevant sein kann und ob die Klage Erfolg hat. Die französische Justiz habe sich bisher noch nicht mit einem ähnlichen Fall befasst.

Die Nichtregierungsorganisationen wollen mit der Klage erwirken, dass Unternehmen Selbstverpflichtungen nicht allein zu Marketingzwecken erstellen und nutzen können, ohne sie dann auch einzuhalten zu müssen.
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  |     |  Am 04.03.2013 von Winkinson
www.handelsblatt.com   |  Firma: Samsung Electronics GmbH
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