Nach Leiharbeiter-Tod: Meyer Werft mit Sozialcharta
Die Meyer Werft aus Papenburg geht in die Offensive. Nach dem Tod von zwei rumänischen Arbeitern und dem anschließenden öffentlichen Druck, will das Unternehmen eine Sozialcharta vorlegen. Die darin definierten Standards sollen als Selbstverpflichtung der Meyer Werft sowohl für Festangestellte als auch für Beschäftigte von Zulieferfirmen mit Werksverträgen gelten. Die Stadt Papenburg will die Unterkünfte, in denen Leiharbeiter wohnen zukünftig kontrollieren und zertifizieren. Am 13. Juli war eine Unterkunft abgebrannt und zwei Arbeiter bei dem Hausbrand erstickt.
Das Hamburger Abendblatt schreibt, dass die Meyer Werft "menschlicher werden" wolle. Die Medien hatten Zeugen zitiert, welche von "katastrophalen Zuständen" in der Wohnunterkunft sprachen.
Der Leiter des des IG-Metall-Bezirks Küste, Meinhard Geiken, ist die Sozialcharta allerdings noch nicht genug. Er sieht das Problem offenbar genereller: Bei Werkverträgen, bei denen der Natur nach ein Subunternehmer dem auftraggebenden Unternehmen eine Leistung schulde, bleiben die Art und Umstände der Leistungserbringung häufig undurchsichtig. Da reiche eine "unverbindlich gehaltene freiwillige Selbstverpflichtung eines Unternehmens" nicht aus, berichtet das Abendblatt. Geigen sieht eher in stärkeren Mitwirkungs- und Kontrollrechten des Betriebsrates eine Lösung.