Private Sex-E-Mail-Mails am Arbeitsplatz – erlaubt?
Viele Mitarbeiter nutzen ihren Computer bei Ihrer Arbeit auch privat. Schnell eine E-Mail hier, ein paar Nachrichten auf einer Web-Site gelesen da – und manch einer schaut sich sogar erotische Bilder im Internet an oder schickt diese per E-Mail an seine Kollegen. Ist das wohl erlaubt?
In einigen Unternehmen gibt es spezielle Vorschriften oder Betriebsvereinbarungen zum Umgang mit E-Mails und dem Internet, doch wie sieht es im Einzelfall tatsächlich aus? Wann riskiert man als Arbeitnehmer eine Abmahnung oder gar eine ordentliche bzw. außerordentliche Kündigung?
Der Rechtstipp der Woche der Kanzlei Foxlaw nähert sich dieser Sachlage und zu erwartenden Sanktionen …