BMW: Mitarbeiter dürfen unerreichbar sein
E-Mails nach Feierabend und am Wochenende oder noch ein Anruf des Kollegen auf dem Weg in den Urlaub? Davor sind die Büro-Mitarbeiter von BMW jetzt geschützt. Der Betriebsrat hat mit dem Münchner Autokonzern eine Vereinbarung geschlossen, nach welcher die Beschäftigten eine Recht auf Unerreichbarkeit in der Freizeit haben.
Gleichzeitig haben BMW und Arbeitnehmervertreter vereinbart, das Arbeitszeiten flexibel gestaltet werden können. Arbeit von zu Hause oder unterwegs in der Bahn ist möglich und hierfür können Überstunden geltend gemacht werden. Zum Schutz für die Mitarbeiter können hierzu individuell Zeiten festgelegt werden, zu denen die Beschäftigten nicht erreichbar sind.
Mit der Vereinbarung wollen Betriebsrat und Unternehmensführung die Vorteile flexibler Arbeit nutzen und gleichzeitig die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verbessern. Die neue Regelung gilt inzwischen an allen BMW-Standorten in Deutschland und betrifft fast die Hälfte der 79.000 Beschäftigten.