Verdachtskündigung wegen Getränkepfand
Job-Ende nach 31 Jahren - wegen 1,3 EUR?
Am 27. Januar entscheidet das Landesarbeitsgericht Berlin in einer Berufungsverhandlung über die Verdachtskündigung einer ehemaligen Kassiererin der Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann.
In der ersten Instanz wies das Arbeitsgericht die Klage der Kassiererin gegen den Handelskonzern ab. Es bestehe der dringende Verdacht, dass die Frau zwei Pfandbons, welche ein Kunde verloren hatte, an sich genommen und zu Lasten des Arbeitgebers eingelöst habe.
So sieht es auch die Kaiser’s Tengelmann AG, die sich angesichts des noch laufenden Verfahrens ansonsten nicht äußern mag. Die Mitarbeiterin habe im vorliegenden Fall eindeutig unredlich gehandelt.
Alle Eigentümerwechsel eingerechnet hatte die Kassiererin rund 31 Jahre in dem Unternehmen gearbeitet. Unterstützer der gekündigten Frau bezeichnen die Kündigungsform „Verdachtskündigung“ als zynisch, da hierbei der Entlassene seine Unschuld beweisen müsse. Dabei spreche schon alleine die lange Beschäftigungdauer für die Arbeitsmoral und für das Engeagement der ehemaligen Mitarbeiterin. Der Anwalt der Klägerin will, das das Gericht dies im Zweifel gegen den Wert der Pfandbons von 1,30 € abwägt.
Gewerkschafter sehen in diesem Prozess sogar einen Musterfall, der Weichen stellt, inwiefern demnächst sogenannte Billigkräfte oder tarifgeschützte Gewerkschaftsmitglieder die Mehrheit der Beschäftigten im Einzelhandel stellen. Die Frau ist ebenfalls aktives Gewerkschaftsmitglied.