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BND soll systematisch Gesetze übertreten haben

Schwerwiegende Gesetzesverstöße soll der Bundesnachrichtendienst (BND) begangen haben. Das wirft die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff (CDU), dem Geheimdienst in einem Gutachten vor. Die Opposition beschuldigt die Bundesregierung, die Ergebnisse des Gutachtens verheimlicht zu haben.

Ohne Rechtsgrundlage soll der BND "personenbezogene Daten erhoben und systematisch weiter verwendet" haben. Das stellt die Bundesdatenschutzbeauftragte einem 60-seitigem Gutachten fest. In dem Gutachten vom März 2016 seien zwölf Rechtsverstöße in sieben Arbeitsfeldern aufgeführt. Die Verstöße seien so schwer, dass der BND seine Arbeit in der Überwachungsstation in Bad Aibling einstellen müsse, so die Juristin.
Aus der Untersuchung gehe hervor, dass der BND auch personenbezogene Daten erhebe, "die für seine Aufgabenerfüllung nicht erforderlich sind". So seien zum Beispiel zu einer Zielperson auch die Daten von "fünfzehn unbescholtenen Personen erfasst und gespeichert" worden. Nach geltendem seien diese jedoch unverzüglich zu löschen.

Zudem habe der BND die Prüfungen der Datenschutzbeauftragten und früheren CDU-Bundestagsabgeordnete erheblich behindert. Wesentliche Ergebnisse des Berichtes:

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"Der BND hat meine Kontrolle rechtswidrig mehrfach massiv beschränkt. Eine umfassende, effiziente Kontrolle war mir daher nicht möglich.

Entgegen seiner ausdrücklichen gesetzlichen Verpflichtung hat der BND die … Dateien ohne Dateianordnungen errichtet, (langjährig) genutzt und damit grundlegende Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen nicht beachtet. Nach geltendem Recht sind die in diesen Dateien gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht weiter verwendet werden.

Obgleich sich die vorgenannte Kontrolle nur auf die Außenstelle des BND in Bad Aibling erstreckte, habe ich schwerwiegende Rechtsverstöße festgestellt, die herausragende Bedeutung haben und Kernbereiche der Aufgabenerfüllung des BND betreffen.

Der BND hat ohne Rechtsgrundlage personenbezogene Daten erhoben und systematisch weiter verwendet. Seine Behauptung, er benötige diese Daten, kann die fehlenden Rechtsgrundlagen nicht ersetzen. Eingriffe in Grundrechte bedürfen immer eines Gesetzes."

Das deutsche (Verfassungs-)Recht … gilt auch für personenbezogene Daten, die der BND im Ausland erhoben hat und im Inland weiter verwendet. Diese verfassungsgerichtlichen Vorgaben hat der BND strikt zu beachten. "
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Stephan Mayer, Innenexperte der CSU sagte der Zeitung "Die Welt", dass der Vorwurf einer massenhaften Rechtsverletzung durch den Bundesnachrichtendienst "bislang nicht belegt werden konnte". Konstantin von Notz , Obmann im Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre der Grünen, erklärte im Deutschlandfunk, der BND müsse sich von der Massenüberwachung verabschieden und auf den Kreis der Verdächtigen konzentrieren.


Der Prüfbericht:
https://netzpolitik.org/2016/geheimer-pruefbericht-der-bnd-bricht-dutzendfach-gesetz-und-verfassung-allein-in-bad-aibling/#Sachstandsbericht
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  |     |  Am 05.09.2016 von merrit
www.welt.de   |  Firma: Bundesnachrichtendienst
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