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Grüner Justizsenator sieht "bandenmäßige Straftaten" im Internet

Lawinenartiges Auftreten negativer Kritik im Internet soll eine "bandenmäßige Straftat" werden, zumindest wenn es nach dem Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) geht. Und zwar, wenn in diesen sogenannten "Shitstorms" illegale Inhalte vorkommen. "So wie die Situation aktuell ist", dürfe sie nicht bleiben, so Steffen gegenüber der Hamburger Morgenpost. Er will der Fachministerkonferenz des Bundesrats am 17. November eine Beschlussvorlage unterbreiten.

Kurz zuvor hatte eine Hausdurchsuchung bei dem aus Serbien stammenden Rechtsanwalt Dubravko Mandic (AfD) für Schlagzeilen gesorgt. Die vermeidliche Straftat, welche die Hausdurchsuchung veranlasst hatte, ist der Vorwurf der Beleidigung durch eine Foto-Kollage im Internet.

Mandic hatte ein Bild vom Nürnberger Kriegsverbrecherprozess auf seiner Facebook-Seite gepostet, auf welchem neben Merkel, Gauk, Gabriel und auch die Gesichter der Grünen-Politiker Claudia Roth, Anton Hofreiter und Cem Özdemir eingefügt waren. Die drei Grünen-Politiker hatten sich dadurch beleidigt gefühlt und eine Strafanzeige erstellt.

Ob eine Hausdurchsuchung, als anschließende Reaktion jedoch rechtmäßig war, ist zweifelhaft. Laut Artikel 13 des Grundgesetzes sind diese nur bei "Lebensgefahr für einzelne Personen", "zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" und bei "Gefahr im Verzug" erlaubt.

Unabhängig von der Frage der Verhältnismäßigkeit, dürfte die Hausdurchsuchung zumindest eine "einschüchternde Wirkung" entfaltet haben, befürchtet das Politik-Portal Telepolis. Die DDR-Bürgerrechtlerin und frühere Bundestagsabgeordnete der Grünen, Vera Lengsfeld, urteilt: "Haussuchungen als einschüchternde Maßnahmen sind ein Instrument von Diktaturen. In einer Demokratie ist die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert."

Lengsfeld verurteilte auch die Internet-"Initiative" des Grünen Hamburger Justizsenators: Wenn diese ein "Gesetz werden sollte, ist es mit der Freiheit des Internets vorbei."

Noch klarer, werde das bei sogenannter "Hate Speech". Da dieser kein "strafrechtlich relevanter Begriff" ist, sei er ein "Kampfbegriff gegen die Freiheit des Internets" so Lengsfeld. Er sei die Entsprechung des berüchtigten Gummiparagraphen 58, antisowjetische Propaganda, nach dem alle vermuteten Gegner des Sowjetregimes verurteilt worden sind.

Telepolis bewertet die Enwicklung analog: "Zu Ende scheint auch die Zeit der relativen Redefreiheit, die in Westdeutschland seit Ende der 1960er Jahre herrschte".

Zum Begriff der "Bandendelikte" und seiner Dehnbarkeit erklärte Bundesrichter Tomas Fischer bereits im Frühjahr (Zeit Online, 26.01.16): "Merke: Eine "Verbrecherbande" sind immer die anderen."
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  |     |  Am 20.10.2016 von FreiheitsLiebe
vera-lengsfeld.de   |  Firma: Die Grünen (Bündnis 90/Die Grünen)
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