Verdi: Stasi-Methoden für die Hetzjagd im Betrieb
Die Gewerkschaft Verdi beschuldigt wiederholt Unternehmen, dass diese ihre Mitarbeiter bespitzeln würden. Jetzt hat Verdi selbst zum Bespitzeln aufgefordert: Mit Hilfe einer Checkliste sollten Andersdenkende in den Betrieben identifiziert und dann aktiv gegen diese vorgegangen werden.
Die Gewerkschaft Verdi will eigentlich die Interessen von Arbeitnehmern vertreten. Doch was macht man mit Arbeitnehmern, die nicht der von Verdi gewünschten Gesinnung entsprechen?
Dafür hat der Verdi-Bezirk Süd-Ost-Niedersachen eine "Handlungshilfe" herausgegeben. Mit dieser sollen Verdi-Mitglieder und Interessierte das soziale Umfeld solcher Personen genauer "einschätzen" – und dann handeln.
So sollen "Beobachtungen in sozialen Medien" zu verdächtigen Mitarbeiter, Kollegen und Auszubildenden angestellt werden: Wer sind die Facebook-Freunde? Was steht in deren Facebook-Kommentaren? Was steht bei Twitter und Whatsapp? Auch welche Zeitungen die Kollegen lesen und welche Musik sie hören, solle notiert werden.
"Es kommt darauf an, immer ein offenes Ohr und ein offenes Auge dafür haben, was die Kollegen/ innen umtreibt bzw. was sie so reden, was sie berührt und wo sich etwas verändert …", heisst es in der Broschüre.
Wurde jemand als unliebsam identifiziert, solle ein "gemeinsam abgestimmtes Vorgehen" besprochen werden. Mögliche Maßnahmen seien die "Isolierung der Person/en im Betrieb" und deren "Outing" in der Öffentlichkeit. Man solle die "Person bekannt machen und ächten" oder beim Arbeitgeber melden.
Wer sich dabei, an das Blockwart-System vergangener Zeiten erinnert fühlt, dürfte richtig liegen.
In der Zeit des Nationalsozialismus und in der DDR wurden viele Gewerkschaftler verfolgt und eingesperrt. Doch dass als Konsequenz daraus, die Rechte der Andersdenkenden stets zu verteidigen sind, vor allem, wenn sie sich im Rahmen von Gesetz und Verfassung bewegen, diese einfache Transferleistung bekommen offensichtlich auch viele Gewerkschaftler nicht hin.
Die Broschüre zitiert in der Einleitung sogar noch § 75 des Betriebsverfassungsgesetzes, nach welchem niemand wegen seiner Weltanschauung benachteiligt werden dürfe – will dann offenbar aber genau dies tun!
Lassen sich auch Gewerkschaftler von dem inzwischen ideologisch aufgeladenen Wort "rechts" blenden und können die verschiedenen politischen Schattierungen nicht mehr wahrnehmen, wenn letztere sich nicht explizit als "links" definieren? Der Medienwissenschaftler Professor Dr. Norbert Bolz von der TU Berlin erklärte kürzlich die Mechanik:
"Wer nicht dem linken Mainstream folgt, ist rechts, wer rechts ist, ist ein Rechtspopulist, wer rechtspopulistisch ist, ist im Grunde genommen schon ein Nazi."
Und so mäandert die Broschüre auch unterschiedslos zwischen den verschiedenen Begriffen "rechts", "AfD", "AfD-Propagandist", "Rechtspopulist", "Identitären", "Reichsbürgern", "Rechtextremen" und "Rechtsextremisten" hin und her. Was hängen bleibt: Kollegen, die man diesen Begriffen irgendwie zugehörig wähnt, sollen beobachtet, überführt und denunziert werden.
Selbstverständlich muss man weder "rechts" noch "links" oder eine bestimmte Partei gut oder schlecht finden.
Nur nehmen Teile der anvisierten Personen einfach ihr verfassungsmäßig verbrieftes Recht auf freie Meinungsäußerung wahr oder sind Mitglied einer rechtmäßigen Partei, auch wenn diese einem selbst nicht gefällt.
Dass den Verfassern der Broschüre bei ihrem Vorgehen selbst nicht ganz wohl ist, oder sie besonders niederträchtig vorgehen, darauf könnte ihre doppelte Warnung hinweisen, wenn Personen bekannt gemacht und geächtet werden sollen:
"Achtung: Aufpassen, dass Rechtspopulisten nicht als Opfer oder Märtyrer wahrgenommen werden!"