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Bundestagsjuristen: Gesetz vom Justizminister ist verfassungswidrig

Die Juristen des Bundestages stärken die Meinungsfreiheit und die Demokratie in Deutschland. In zwei Gutachten haben sie festgestellt, dass der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes von Justizminister Heiko Maas (SPD) sowohl europarechtswidrig als auch grundgesetzwidrig ist. Damit wird die Verabschiedung des Gesetzes in der jetzigen Form unwahrscheinlicher, ist aber auch nicht ausgeschlossen. Mehrere Bundestagsabgeordnete verschiedener Parteien wollen trotzdem dafür stimmen.

"Parteipolitisch neutral und sachlich objektiv", das ist der Anspruch nach dem die wissenschaftliche Dienste des Bundestages arbeiten. Offenbar kommen sie diesem Anspruch tatsächlich nach.

Anfang Juni wurde einem bekannten Hamburger Rechtsanwalt ein bis dahin unveröffentlichtes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zugespielt. Demzufolge ist der Gesetzesentwurf von Justizminister Maas nicht mit dem europäischen Recht vereinbar. In einem weiteren Gutachten kommen die Bundestagsjuristen zu dem Schluss, dass dieser Gesetzesentwurf zudem auch grundgesetzwidrig ist.

Die Gutachter seien "über die fachliche Qualität des Gesetzes fassungslos" und haben "schwerste Bedenken", so der Hamburger Rechtsanwalt. Inzwischen hatte auch der UN-Sonderbeauftrage für Meinungsfreiheit, der US-Rechtsprofessor David Kaye, schwere Bedenken zu dem Gesetz geäußert.

Laut dem Wissenschaftlichen Dienst ist der Gesetzesentwurf von Justizminister Maas in mehrerlei Hinsichtlich bedenklich. Schon die Zielsetzung des Gesetzes sei problematisch, da es überaus schwierig zu bestimmen ist, wann eine Meinungsäußerung rechtswidrig ist und wann nicht. Daher machen dies bisher auch ausschließlich Gerichte und nicht wie geplant vom Staat beauftragen Unternehmen und Organisationen.

Begriffe wie "Hasskriminalität" oder falsche Nachrichten ("Fake News") seien laut den Gutachten keine Rechtsbegriffe sondern umstrittene politische Begriffe, die nicht allgemeingültig zu fassen sind. Somit lasse sich auch deren Wirkung kaum nachweisen. Studien über die Zahl und Entwicklung der Häufigkeit der Fälle sogenannter "Hasskriminalität" würden in der Gesetzesvorlage fehlen, Beispiele nicht genannt.

Das Online-Magazin telepolis.de schreibt, die Juristen des Bundestages "erklären" dem Justizminister in Ihrem Gutachten noch einmal die "essentielle" Rolle der Meinungsfreiheit "in einem freiheitlichen demokratischen Staatswesen".

Offen ist, ob trotz der vernichtenden Gutachten und der Bedenken des UN-Sonderbeautragten das Gesetz jetzt doch durch den Bundestag kommt. Die SPD wolle dafür stimmen, schreibt telepolis. Auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder trommele "weiter dafür".

Mehr darüber:

http://www.focus.de/politik/deutschland/recht-der-moechte-gern-recht-haber_id_7210353.html

http://www.heise.de/tp/features/Wissenschaftlicher-Dienst-NetzDG-auch-grundgesetzwidrig-3742512.html

http://www.heise.de/tp/features/Wissenschaftlicher-Dienst-des-Bundestages-haelt-NetzDG-ebenfalls-fuer-europarechtswidrig-3734058.html

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Netzwerkdurchsetzungsgesetz-UN-Beauftragter-sieht-Anonymitaet-gefaehrdet-3739692.html

http://www.steinhoefel.com/2017/06/neue-blamage-fuer-maas-wissenschaftlicher-dienst-netzwerkdurchsetzungsgesetz-verfassungswidrig.html#more-5609
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  |     |  Am 14.06.2017 von pernomea
www.heise.de   |  Firma: Deutscher Bundestag
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