Obdachlosen-Anzünder: 2 Jahre und 9 Monate für Haupttäter
Im Dezember hatten sechs junge Männer aus Syrien und Libyen versucht in Berlin einen schlafenden Obdachlosen anzuzünden. Jetzt hat das Landgericht Berlin die Urteile gesprochen. Nicht für gemeinschaftlich versuchten Mord, sondern wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung wurden sie verurteilt.
Der Haupttäter Nour N. erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Ein weiterer Mann wurde zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die übrigen Mittäter erhielten Jugendstrafen.
Der Staatsanwalt sah in seinem Plädoyer das Mordmerkal der "Heimtücke" erfüllt. "Das war alles andere als ein aus dem Ruder gelaufener Dumme-Jungen-Streich" zitiert ihn die Berliner Zeitung "BZ". Auch sei keiner der Angeklagten vom Mordversuch zurückgetreten. Das Überwachungsvideo zeige keine Ausfallerscheinungen bei der Tat durch Alkohol oder Drogen, sondern überlegtes Vorgehen als treibende Kraft.
Der Staatsanwalt zeigte sich überzeugt davon, dass die Männer den Obdachlosen "bei lebendigem Leib verbrennen wollten – heimtückisch und grausam". Die Täter hätten die Ausbreitung des Feuers dem Zufall überlassen. Nur durch den Eingriff mehrerer Zeugen sei das Opfer unverletzt geblieben.
Die Vorsitzende Richterin kam zu einem anderen Schluss. Alle Täter seien "jung, unreif, haben eine geringe Schulbildung. Sie sind noch nicht lange in Deutschland, haben hier ihren Platz noch nicht gefunden." Wichtig sei, zu bewerten, was sich der Angeklagte Nour N. damals auf dem Bahnsteig gedacht habe. Der Haupttäter habe keine Vorbeziehung zu dem Opfer gehabt und es habe an dem Motiv gefehlt.
Das Überwachungsvideo habe gezeigt: "Keiner der Angeklagten verhält sich wirklich aggressiv. Sie sind relaxt, relativ friedlich, gelangweilt." Auch wenn die Richterin überzeugt ist, dass der Haupttäter mit Verletzungswillen handelte, daraus sei kein Tötungsvorsatz ableitbar. Die Täter hätten die Gefährlichkeit ihrer Tat zwar erkannt, aber nicht, dass es zum Tod des Opfers kommen könnte.
Eine Abschiebung droht den Tätern nach Absitzen der Strafe nicht, berichtet der Tagesspiegel. Denn in Kriegsgebiete wie Syrien und Libyen werde nicht abgeschoben und die Bewährungsstrafen der Mittäter seinen für eine Ausweisung zu gering.