Asylklagen: Verwaltungsgerichte vor dem Zusammenbruch
Die Verwaltungsgerichte in Deutschland stehen vor dem Kollaps: Rund 250.000 Asylverfahren sind derzeit anhängig. Eine solche Zahl könne die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht dauerhaft aushalten, erklärte Dr. Robert Seegmüller, Vorsitzender des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR). Eine Zeitlang gehe das gut warnte er, doch "irgendwann bricht dann alles zusammen". [1]
Den Gerichten fehlen die Mitarbeiter: Richter, Personal und teilweise auch IT-Kapazitäten und Räume. Die Justizverwaltungen seien zwar gewillt neue Mitarbeiter einzustellen, doch das benötigte Personal finde sich immer schwerer.
Grund für die Überlastung der Verwaltungsgerichte sei die hohe Zahl an Klagen von Asylbewerbern gegen die Entscheidungen über ihre Asylanträge. Sie machen rund zwei Drittel der Fälle aus, also 200.000 der für dieses Jahr erwarteten 300.000 Verfahren an Deutschlands Verwaltungsgerichten.
Der Arbeitsalltag in den Gerichten sei durch die schwierige Lage geprägt, viele Überstunden an der Tagesordnung. Während sich die Verfahrenszahlen an den Verwaltungsgerichten deutschlandweit in den letzten zwei Jahren verdoppelt haben, sieht es in den Ballungsgebieten noch dramatischer aus. Zahlen vom Verwaltungsgericht Köln verdeutlichen die Entwicklung:
Während 2015 rund 3.500 Verfahren mit Bezug zum Asylsystem geführt wurden, waren es 2016 bereits 8.300 und im Jahr 2017 werde es voraussichtlich sogar 17.000 Verfahren sein. [2]
Dabei klagen nicht nur abgelehnte Asylbewerber gegen ihren Ablehnungsbescheid, sondern auch anerkannte Asylbewerber gegen die zugewiesene Schutzkategorie und Antragsteller mit einer Untätigkeitsklage gegen die bearbeitenden Behörden, weil die Bearbeitung und der Bescheid sehr lange dauern, berichtete bereits 2016 der Kölner Stadtanzeiger. [3]
Im ersten Halbjahr 2017 wurde in Deutschland über 408.000 Asylanträge entschieden. Mehr als in allen 27 anderen EU-Staaten zusammen. Dabei erhielten rund 40 Prozent der Antragsteller einen Schutz als anerkannter Flüchtling oder bei fehlender Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention einen behelfsmäßigen, also subsidiären Schutzstatus. [4]
Die Kosten für die Verfahren muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zahlen. Diese werden sich laut der Wirtschaftswoche von 11,3 Millionen Euro im Jahr 2016 auf rund 20 Millionen Euro in diesem Jahr fast verdoppeln. [5]
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[1] https://www.bayernkurier.de/inland/26994-gerichte-vor-dem-kollaps/
[2] https://www.welt.de/politik/deutschland/article167543136/200-000-Asylklagen-Verwaltungsgerichte-an-Belastungsgrenze.html
[3] http://www.ksta.de/koeln/ueberlastung-klagewelle-von-fluechtlingen-beim-koelner-verwaltungsgericht-23923464
[4] https://www.welt.de/politik/deutschland/article166646135/Mehr-Asylentscheidungen-in-Deutschland-als-im-Rest-der-EU-zusammen.html
[5] http://www.wiwo.de/politik/deutschland/bamf-bundesamt-fuer-fluechtlinge-gerichtskosten-explodieren/20138394.html