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Kölner Gericht: Prügelopfer tot - keine Haft für den Täter

"Aus völlig nichtigem Anlass" habe der Täter vergangenen August einen Mann attackiert: Um sich Respekt vor seinen Freunden zu verschaffen. Die Attacke endete mit dem Tod eines Familienvaters, doch der 19 jährige Täter muss nicht ins Gefängnis und kann das Gericht als freier Mann verlassen.

Am 31.08.2017 traf die Männergruppe um den Täter in der Bergisch Gladbacher Fußgängerzone auf das spätere Opfer, das mit Renovierungsarbeiten beschäftigt wohl noch seine Arbeitskleidung trug. Der Täter hielt den 40 jährigen Mann offenbar zunächst für einen Obdachlosen, von dem sie Zigaretten abhaben wollten. Doch der Mann wollte sich nach einem kurzen Wortgefecht dem "Konflikt entziehen", berichtet der Kölner Stadtanzeiger. Der Täter lief ihm hinter her, sprach ihn von hinten an – und als sich das Opfer umdrehte, schlug der Täter zu. Das Opfer "krachte nach einem gezielten Schlag auf den Boden", brach sich den Schädel und starb am nächsten Tag. Nun muss der Täter nicht ins Gefängnis.

"Der Mann hat mich beleidigt und ich wollte vor den anderen nicht bloßgestellt werden. Ich wollte mich beweisen, vielleicht würden sie mich akzeptieren", erklärte der Täter vor Gericht. Die Strafkammer habe bemerkt, dass der Angeklagte "während der Verhandlung" eine "positive persönliche Entwicklung" durchgemacht hätte. Am Ende verhängte die Richterin des Kölner Landgerichts für die Körperverletzung mit Todesfolge eine zweijährige Bewährungsstrafe. Die Witwe "weinte nach dem milden Urteil bittere Tränen", berichtet das Kölner Blatt.

Die Lücke zwischen ihrem Urteil und dem Rechtsempfinden der Hinterbliebenen hat die Richterin wohl gespürt. Sie erklärte gemäß Kölner Stadtanzeiger: "Ein Mensch ist tot, also muss der Täter in den Knast. Aber das würde zu kurz greifen, würde Tat und Täter nicht gerecht". Bei dem Fall, der nach dem Jugendstrafrecht bewertet wurde, stehe der Erziehungsgedanke im Vordergrund.

Die Staatsanwältin hatte zuvor eine Haftstrafe von zwei Jahre und acht Monaten gefordert. Doch die Richterin widersprach. Im Gefängnis sei eine schlechtere Entwicklung des Täters zu befürchten. Nun muss der Täter zehn Sozialstunden pro Woche leisten, ein Anti-Aggressions-Training absolvieren und regelmäßig nachweisen, das er keine Drogen nehme.

Der Blogger Alexander Wallasch fragt zu dem Fall, welche erzieherische Wirkung diese Rechtsprechung wohl auf die Kinder (9, 13) des Opfers haben werden? Diese hatten den Prozess teilweise mitverfolgten und auf Anraten eines Psychologen zwischenzeitlich den Gerichtssaal verlassen.

Die Richterin ist neben ihrem Amt auch Vorstandsvorsitzende eines Kölner Gefangenen-Fürsorgevereins, der Tätern und Gefangenen bei Drogenproblemen im Gefängnis, bei der Entlassungsvorbereitung oder bei der Wohnungssuche nach der Haftentlassung hilft.


https://www.express.de/koeln/bergisch-gladbach-pruegelopfer-aus-der-fussgaengerzone--familie-trauert-um-thomas-k--28270524

https://www.ksta.de/region/rhein-berg-oberberg/bergisch-gladbach/toedlicher-angriff-in-gladbach-19-jaehriger-zu-zwei-jahren-haft-auf-bewaehrung-verurteilt-30581914

https://www.express.de/koeln/nur-bewaehrung-nach-toedlicher-attacke-darum-verschont-koelner-richterin-jungen-schlaeger-30583290

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/richterin-gnadenvoll-bewaehrungsstrafe-fuer-koerperverletzung-mit-todesfolge/
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  |     |  Am 13.06.2018 von boddeker
www.express.de   |  Firma: Landgericht Köln
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