DUH darf weiter abmahnen und klagen
Die DUH ("Deutsche Umwelthilfe") darf weiterhin klagen. Zudem gäbe es laut Bundesgerichtshof keine Anhaltspunkte für eine illegale Finanzierung. Weder die Spenden von Toyota noch die Höhe der Gehälter der Geschäftsführer ließen auf "rechtsmissbräuchliches Verhalten schließen".
Die umstrittene Deutsche Umwelthilfe kann weiter ungehindert klagen und abmahnen. Das folgt aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofes. Der Automobilindustrie in Deutschland gilt die DUH als "Abmahnverein". Dass der japanische Konkurrent Toyota die DUH über Jahre unterstützt hat, dürfte ein zusätzlicher Dorn im Auge der Autohersteller hierzulande sein.
Nach eigenen Angaben mahnt die DUH jede Woche etwa 30 Verstöße ab und führt etwa 400 Gerichtsverfahren pro Jahr: "Für die Organisation eine wichtige Einnahmequelle" urteilt die Süddeutsche Zeitung am 4 Juli. Gut ein Viertel der Jahreseinnahmen von zuletzt 2,2 Millionen Euro (2017) würden aus der "Marktüberwachung" stammen.
Hierin hatte der Geschäftsführer mehrerer Autohäuser Gewinnabsichten gesehen und geklagt. Der Autohaus-Chef, selbst ein Abmahnopfer der DUH, argumentierte, dass die DUH die Streitwerte vor Gericht bewußt in die Höhe treibe. Zudem habe die DUH viele Jahre Geld von Toyota erhalten und sei nicht unabhängig. Nicht zuletzt sei auch die Querfinanzierung innerhalb der DUH fragwürdig: So generiere die Deutsche Umwelthilfe Einnahmen im Bereich "Verbraucherschutz" für Abmahnungen und Klagen zu Umweltschutzthemen. Die DUH würde mit ihrem Klagen hauptsächlich Geld verdienen wollen, um politische Kampagnen zu finanzieren. In etlichen deutschen Städten hat die DUH bereits Fahrverbote durchgesetzt.
Thomas Koch, Vorsitzender Richter des Bundesgerichtshofes, sprach die DUH jedoch von den Anklagepunkten frei. Die Streitwerte befänden sich im üblichen Rahmen, der Geschäftsführer-Gehälter würden nur einen "Bruchteil der jährlichen Gesamtaufwendungen" der DUH ausmachen und ohne Abmahnungen und Strafen würden Verbraucherinteressen nicht wirksam durchgesetzt werden können. Die Zuwendungen in Form von Spenden von Toyota, würden nicht die Annahme eines Rechtsmissbrauchs rechtfertigen. Eine Bevorzugung des japanischen Autoherstellers sei nicht erfolgt.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch äußerte sich erleichtert. Es sei in den letzten Monaten versucht worden, seinen Verein zu diskreditieren. Das Kraftfahrzeuggewerbe Baden-Württemberg und die Kraftfahrzeuginnung Region Stuttgart hingegen bedauern die Entscheidung. Nun könne sich die DUH "weiter aus Abmahnungen von Autohäusern finanzieren". Gerade für kleine Betriebe könnten die Vertragsstrafen existenzbedrohend werden. Sie denken über eine Verfassungsbeschwerde oder Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach.
Die DUH zählt laut Focus Online auch die Bundesregierung als Kunden und Finanzier: 2018 berichtete das Blatt, dass die "Verflechtungen der DUH mit der Politik" viel dichter" seien "als bislang angenommen". Auch 2019 habe die DUH laut Focus Millionenaufträge vom Bund bekommen. Der Staat gehöre laut Focus "zu den größten Finanziers des Vereins" und investiere die Steuergelder der Bürger.